• Betriebswirtschaftliche Beratungen
  • Einrichtungs-, Betriebsunterbrechnungs- und Vorräteschäden
  • Bewertungen in Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und der freien Berufe

Unternehmen

Das Sachverständigenbüro Lüger wurde von dem für das Gastgewerbe vereidigten Sachverständigen Heinz Lüger Ende der 1950er Jahre gegründet. Neben der Arbeit als Geschäftsführer des DEHOGA in der Ortsgruppe Oberhausen gehörten betriebswirtschaftliche Analysen und Zeitwertberechnungen zum Aufgabengebiet. Mit Ende der 60er Jahre wuchs die Zahl der Privataufträge, so dass die Geschäftsführerposition aufgegeben wurde. Bis Mitte der 70er Jahre blieb die Gutachtertätigkeit weitgehend auf das Feld der Hotels und Gaststätten, und hier auf den Sach- und Unterbrechungsbereich begrenzt.
Nach einer dreijährigen Ausbildung im Hotelgewerbe, einem Betriebswirtschafts- und Mathematikstudium, sowie vierjähriger Grundlagenarbeit im Sachverständigenbüro, trat der derzeitige Inhaber Heinrich Lüger dem Unternehmen 1981 bei. Mitte der 80er Jahre wurde die Gutachtenerstattung und das Bearbeitungsfeld vom originären Hotel- und Gaststättengewerbe erweitert auf Einrichtungen in Einzelhandels- und Handwerksbetrieben, Büros, Kanzleien und Praxen (freie Berufe) sowie Betriebsunterbrechungs- und Vorräteschäden in allen Branchen.

Seit 2012 bzw. 2013 komplettieren Stefan Hinteregger und Julian Lüger nach abgeschlossenem Studium der Wirtschaftswissenschaften das Team.

Leistung

Feststellung von Einrichtungs-, Vorräte- und
Betriebsunterbrechungsschäden infolge:

Brand

Häufig steht nach einem Brand kein Stein mehr auf dem anderen. Neben den klassischen Totalschäden kann ein ungewolltes Feuer auch mit Folgeschäden durch Rauchgase, Rußbeaufschlagung und Löschwasser einhergehen. Sind Einrichtungsgegenstände reinigungsfähig, müssen zur Vermeidung eines größeren Schadens schnelle Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen, Sanierungsmaßnahmen mit chemischen Sachverständigenbüros und Sanierungsunternehmen zu koordinieren und auch Sanierungskosten zu kalkulieren. Nicht zu unserem Leistungsangebot gehört die Brandursachenermittlung.

Leitungswasser

Ein gebrochenes Rohr, eine undichte Leitung oder ein Rückstau aufgrund Verstopfung. Die Folgen eines bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritts bleiben häufig lange unbemerkt. Auch durch Schimmelbefall werden Einrichtungsgegenstände unbrauchbar. Im günstigsten Fall ist eine Trocknung der Sachen und/oder eine Desinfizierung ausreichend. Oft ist die Erneuerung von Trockenbauelementen, Oberbodenbelägen u.a. festen Einbauten erforderlich. Durch die Vermittlung von Leckageortungs- und Sanierungsfirmen können kurzfristig Maßnahmen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte eingeleitet werden.

Einbruch, Diebstahl & Vandalismus

Es dringen Diebe in Geschäftsräume gewaltsam ein und entwenden Einrichtungsgegenstände und Vorräte. Nicht selten verursachen sie aus unterschiedlichen Motiven Beschädigungen und Zerstörungen (Vandalismus). Hierzu gehören u.a. das Verschütten von Buttersäure und Farbschmierereien. Zur Klärung des Tathergangs und der Aufbruchspuren wird auf Schlosssachverständige und Sicherheitstechniker verwiesen.

Andere Ereignisse

Neben den obengenannten klassischen Risiken können auch andere Ereignisse (Sturm, Hagel, Elementarereignisse, Maschinenbruch u.v.a.) gegen Sach- und Ertragsausfallschäden versichert werden. U. a. haben Schäden infolge von Überschwemmungen stark an Bedeutung zugenommen. Aber auch andere Gefahren, z.B. Fahrzeuganprall, Streik und Cyberangriffe sind versicherbare Risiken.

Brand

Häufig steht nach einem Brand kein Stein mehr auf dem anderen. Neben den klassischen Totalschäden kann ein ungewolltes Feuer auch mit Folgeschäden durch Rauchgase, Rußbeaufschlagung und Löschwasser einhergehen. Sind Einrichtungsgegenstände reinigungsfähig, müssen zur Vermeidung eines größeren Schadens schnelle Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen, Sanierungsmaßnahmen mit chemischen Sachverständigenbüros und Sanierungsunternehmen zu koordinieren und auch Sanierungskosten zu kalkulieren. Nicht zu unserem Leistungsangebot gehört die Brandursachenermittlung.

Leitungswasser

Ein gebrochenes Rohr, eine undichte Leitung oder ein Rückstau aufgrund Verstopfung. Die Folgen eines bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritts bleiben häufig lange unbemerkt. Auch durch Schimmelbefall werden Einrichtungsgegenstände unbrauchbar. Im günstigsten Fall ist eine Trocknung der Sachen und/oder eine Desinfizierung ausreichend. Oft ist die Erneuerung von Trockenbauelementen, Oberbodenbelägen u.a. festen Einbauten erforderlich. Durch die Vermittlung von Leckageortungs- und Sanierungsfirmen können kurzfristig Maßnahmen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte eingeleitet werden.

Einbruch, Diebstahl & Vandalismus

Es dringen Diebe in Geschäftsräume gewaltsam ein und entwenden Einrichtungsgegenstände und Vorräte. Nicht selten verursachen sie aus unterschiedlichen Motiven Beschädigungen und Zerstörungen (Vandalismus). Hierzu gehören u.a. das Verschütten von Buttersäure und Farbschmierereien. Zur Klärung des Tathergangs und der Aufbruchspuren wird auf Schlosssachverständige und Sicherheitstechniker verwiesen.

Andere Ereignisse

Neben den obengenannten klassischen Risiken können auch andere Ereignisse (Sturm, Hagel, Elementarereignisse, Maschinenbruch u.v.a.) gegen Sach- und Ertragsausfallschäden versichert werden. U. a. haben Schäden infolge von Überschwemmungen stark an Bedeutung zugenommen. Aber auch andere Gefahren, z.B. Fahrzeuganprall, Streik und Cyberangriffe sind versicherbare Risiken.

Arbeitsgebiete

Einrichtungsschaden

Zur Ermittlung der Schäden an der technischen und kaufmännischen Betriebs- oder Praxiseinrichtung wird, soweit noch möglich, in der Regel eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Es wird die Sache in Augenschein genommen und der Zustand dokumentiert. Anschaffungsunterlagen werden ausgewertet und der Schadenaufstellung zugeführt. Im Falle fehlender Nachweise sind Kalkulationen vorzunehmen und Preise zu recherchieren.

Vorräteschaden

Zu den Vorräten gehören die Waren, Roh- und Hilfsstoffe. Bei einem versicherten Schaden ist die Höhe des Ersatzanspruchs begründet in den Wiederbeschaffungskosten. Diese sind bei Neuwaren der Neuwert und bei gebrauchten Handelswaren der Marktwert, den der Eigentümer für ein gebrauchtes Produkt gleicher Art in der Regel zahlt. Auch die Ankaufgewohnheiten (Sondereinkäufe bzw. Aufkäufe bei Insolvenzen u.ä.) sind Bewertungsmaßstäbe. Bei selbst gefertigten Erzeugnissen (oder Teilfertigung) erfolgt die Bewertung zu den Herstellkosten. Zur Berechnung der Herstellkosten sind buchtechnische Berechnungen anhand steuerlicher Unterlagen (Jahresabschlüsse, Summen- und Saldenlisten, Betriebsabrechnungsbögen) notwendig.

Betriebsunterbrechung & Betriebsschließung

Die klassische Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung infolge eines Sachschadens zählt zu einer der wichtigsten Absicherungen. Vor allem Personal- und Mietkosten laufen trotz fehlender Umsätze weiter. Versichert sind üblicherweise die fortlaufenden Kosten und der Gewinn. Es sind der Betriebsunterbrechungszeitraum, der Ausfall an versicherten Betriebserträgen, variable Bestandteile und ersparte Kosten zu berechnen. In Absprache werden Schadenminderungskonzepte erstellt. Die Kosten der Schadenminderungsmaßnahmen (z.B. für Beschleunigungen) werden dem Ausfallschaden hinzugerechnet. Auf die wesentlichen Merkmale der Branchen (Gastronomie, Industrie, Handel, Freiberufler, Arztpraxen) und deren hygienischen Anforderungen ist einzugehen. Der Unterbrechungsschaden wird von uns bis zur Behebung des Sachschadens und häufig auch darüber hinaus begleitet. Behördlich angeordnete Schließungen aufgrund von Seuchen oder Infektionen werden betriebswirtschaftlich in der Regel wie Ausfallschäden behandelt.

Versicherungswert

Maßgeblich für die Entschädigungsleistung eines größeren versicherten Schadens ist die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese muss so bemessen sein, dass sie dem Versicherungswert entspricht. In der Regel ist der Versicherungswert die Summe aus dem Neuwert der Einrichtung und dem Wiederbeschaffungspreis der Vorräte. In Ausnahmefällen entspricht der Versicherungswert auch dem Zeitwert- oder Marktwert. Die Feststellung des Versicherungswertes bzw. die Prüfung und/oder Festsetzung einer korrekten Versicherungssumme mit der Zuordnung der wesentlichen Gebäudebestandteile gehört zu unseren Aufgaben.

Betriebsübergabe, Betriebsauflösung & Betriebsverlagerung

Oft wird bei Erwerb eines Objekts der Einrichtungs- und Gebäudewert nicht differenziert ausgewiesen. Zur Einsparung der Grunderwerbsteuer ist es gegenüber dem Finanzamt daher notwendig, den Wert der Einrichtung zu ermitteln. Auch bei einem Verkauf, einer Pachtübernahme oder einer Betriebsverlagerung (eventuell infolge behördlicher Anordnung) wird ein Zeitwert-Gutachten benötigt. Für Betriebe aus der Hotel- und Gaststättenbranche stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Haftpflicht

Es besteht gegenüber einem Schadenverursacher ein Anspruch, der nicht von einer Versicherung abgedeckt ist, oder aber Sie werden mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert, der sachverständigenseits zu prüfen ist. Wir helfen in beiden Fällen für die Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche mit Gutachten zu den Sach- und Ausfallschadenhöhen.

Team

Heinrich Lüger

Wirtschaftsw. Dipl.Math.

  • 0172-2699206
Julian Lüger

Master of Science (Betriebswirtschaft)

  • 0151-21284800
Stefan Hinteregger

Dipl. Kfm.

  • 0152-28731760
Jannis Kolberg

Betriebswirt (VWA)

  • 0162-9614390

Kontakt

Sachverständigenbüro Lüger

Am Mühlenbach 25
D-46119 Oberhausen

E-Mail: info@sv-buero-lueger.de

Telefon: 0208/890566
Fax: 0208/897977

Bürozeiten:
montags – freitags
7.00 Uhr – 17.00 Uhr

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